HAUSORDNUNG
– I –
Die Gäste sind verpflichtet das Haus und deren Einrichtung zu pflegen und nach Ablauf der Mietfrist
diese den Eigentümern in dem Zustand zu übergeben, wie sie sie übernommen haben. Im Falle
von irgendwelchen Schäden ist der Gast verpflichtet, diese zu bezahlen.
– II –
Die Gäste werden gebeten, die Wände nicht zu verschmieren und Schnacken und andere Insekten
an der Wand auszudrücken. Im Falle von Verschmutzungen werdem dem Gast die Malerarbeiten für
das ganze Zimmer in Rechnung gestellt.
– III –
Die Gäste werden gebeten, auf den ihnen anvertrauten Schlüssel auszupassen. Im Falle eines
Verlustes, wird der Gast angehalten, die Ausarbeitung von drei neuen Schlüsseln zu bezahlten, zuzüglich
der Kosten für den Austausch des Schlosses. Des weiteren werden die Gäste gebeten, nach Verlassen
des Appartements dieses zu verschließen, der Hauseigentümer übernimmt keine Verantwortung
für verschwundene Sachen und Wertgegenstände.
– IV –
Die Gäste sind für ihr Verhalten innerhalb des Hauses selbst verantwortlich. Im Falle irgendeines
Unfalls tragen sie selbst die Konsequenzen.
– V –
Die Miete für den Aufenthalt von vier Tagen wird gleich beim Einchecken bezahlt, für einen
längeren Aufenthalt spätestens am zweiten Tag der Anreise. Sollte der Gast beschließen
früher abzureisen als vorher geplant und wofür er schon bezahlt hat, wird das Geld nicht zurückerstattet.
Falls de Gast das Haus für einen längeren Zeitraum gemietet hat, aber aus bestimmten Gründen
bis zu zwei Tagen nach der Anreise wieder abreisen muss, so bezahlt er den Preis des bisherigen Aufenthalts,
erhöht um 35 %, zuzüglich 25 % des Reservierungspreises.
– VI –
Das Rauchen im Wohnzimmer ist erlaubt, in den Schlafräumen nicht. Die Gäste werden gebeten
die Zigarettenstummel nicht in den Papierkorb zu werfen, sondern die Aschenbecher in die Toilette zu
entleeren, um ein mögliches Feuer zu verhindern. Die Gäste werden gebeten keinen Müll
und Zigarettenstummel in den Hof zu werfen.
– VII –
Der Gast ist verpflichtet die Privatsphäre, die Ruhe und die Sicherheit der anderen Gäste zu
respektieren. Von 23 Uhr abends bis 7 Uhr morgens ist jeglicher Lärm untersagt.
– VIII –
Es ist verboten Haustiere alleine ohne Aufsicht im Haus zu lassen. Die Haustiere dürfen die anderen
Gäste nicht stören, so dass es am besten ist diese, vor allem Hunde, an der Leine zu führen.
Für alle eventuellen Unfälle trägt der Halter die Konsequenzen.
– IX –
Das Appartment ist bis um 10 Uhr des Abreisetages zu räumen, und der neue Einzug ist nach 11 Uhr
des ersten Aufenthaltstages möglich (falls nicht anders besprochen). Falls der Gast im Appartement
Freunde empfängt, die übernachten möchten, ist dies möglich, wenn genügend Schlafplätze
frei sind, und dem Eigentümer dies im voraus angekündigt wurde, und jede zusätzliche Person
bezahlt noch 5 EUR pro Person und Tag, zuzüglich Aufenthaltsgebühr.
– X –
Es ist üblich, dass die Gäste Hygieneartikel, wie z. B. Handtücher, Toilettenpapier, Seife,
Bügeleisen,
Mittel gegen Stechmücken usw., selbst mitbringen.
– XI –
Die Gäste werden gebeten keine Gegenstände aus dem Haus, wie Decken, Bettlaken usw., mit an
den Strand zu nehmen.
– XII –
Unmittelbar vor Abreise ist der Gast verpflichtet, dem Eigentümer das Haus zur Besichtigung anzubieten.
– XIII –
Mit Zahlung der Reservierung oder des Gesamtpreises für den Aufenthaltet hat der Gast diese Hausordnung
akzeptiert und ist verpflichtet diese zu respektieren.
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